Gräbervielfalt

Unsere Friedhöfe stehen für eine vielfältige Trauerkultur. Dass sich hier Leben und Tod, Erinnerung und Zukunft begegnen macht sie zu besonderen Orten, die wir für Sie gestalten und pflegen.

Für Ihre individuellen Ansprüche sind auf allen 4 Friedhöfen Grabarten für unterschiedliche Bedürfnisse zu finden. Um ihnen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, sind nachfolgend die wichtigsten Grabarten erklärt.

Gerne zeigen Ihnen unsere Mitarbeiter im Trauerfall oder bei Vorsorge-Überlegungen vor Ort, wo diese Grabarten jeweils zu finden sind und beantworten Ihnen Ihre Fragen dazu. ANSPRECHPARTNER!

 

Feuer oder Erde - Urnen- oder Sargbestattung

Vor allen weiteren Überlegungen ist zunächst die Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Feuer- (Urnen-)Bestattung oder eine Erd- (Sarg-)bestattung erfolgen soll. Grundsätzlich können Urnen auf allen Grabarten beigesetzt werden, Särge auf dafür vorgesehenen Grabfeldern.

Auf diesen Grabfeldern sind Urnen- und Sarg-Beisetzungen gemeinsam auf einer Grabbreite möglich, auf ausgewiesenen Urnengräbern nur Urnen-Beisetzungen.

 

Befristet oder verlängerbar

Gräber können in der Laufzeit auf einen 1-maligen Zeitraum befristet sein (Reihengräber) oder sind nach Bedarf und Wunsch verlängerbar (Wahlgräber). Entweder für eine weitere Beisetzung oder aus Gründen der Erinnerung. Diese Eigenschaft unterscheidet Reihengräber wesentlich von Wahlgräbern.

 

Reihengräber

In einem Reihengrab kann jeweils ein Verstorbener beigesetzt werden. Reihengräber gibt es für Urnen- und für Sargbestattungen.

Wie der Name sagt, werden in Reihengrabfeldern die Verstorbenen „der Reihe nach" beigesetzt. Es gibt keine individuelle Grabauswahl.

Die Laufzeit des Grabes richtet sich nach der an die Beisetzungsart gebundene Ruhefrist. Auf den 4 Friedhöfen des Verbands beträgt sie 20 Jahre für Aschenurnen und 25 Jahre für Sargbeisetzungen.

Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Gräber von Grabsteinen und Bepflanzung geräumt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts oder die Bestattung mehrerer Familienangehöriger in einem Grab sind nicht möglich. Daher sind sie kostengünstiger als Wahlgräber.
Die Gestaltung des Grabes und des Grabmals ist oftmals reglementiert.

 

Wahlgräber

Wahlgräber bieten eine Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten. Innerhalb der für Wahlgräber bestimmten Grabfelder kann der Grabplatz auf den unbelegten Flächen frei gewählt werden. Wahlgräber sind ein- oder mehrstellig, und oft für mehr als nur eine Generation gedacht. Sie können „wahlweise“ über den Ersterwerb hinaus verlängert werden. Es sind sowohl Urnen-, als auch Sargbeisetzungen möglich.
Auf einer Sarggrabbreite können zusätzlich 2 Urnen beigesetzt werden.
Weitere Bestimmungen zu Reihen- und Wahlgräbern können Sie der jeweils gültigen Friedhofssatzung entnehmen.

 

Individuelle Grabpflege oder pflegefrei

Ein wichtiger Punkt nach der Wahl des Friedhofs und der Grablage: Wie soll die Grabstätte aussehen? Wünschen Sie die Möglichkeit das Grab individuell zu gestalten und zu pflegen oder bevorzugen Sie eine fertig angelegte Grabanlage, die auch in größeren zeitlichen Abständen aufgesucht werden kann und keine Pflegeverpflichtung nach sich zieht.

 

Reihengräber sind grundsätzlich ohne Pflegeverpflichtung. Auf unseren Friedhöfen finden Sie:

 

Rasen-Reihengräber

Das Rasen-Reihengrab ist für die Angehörigen pflegefrei. Die Größe je Grabbreite beträgt 1,20 m x 2,40 m. Die Rasenpflege wird durch den Friedhof ausgeführt. Wahlweise können Grabmale aufgestellt und kleine Beete am Grabstein angelegt werden. Wenn die Pflege einmal nicht mehr möglich ist und auch kein Gärtner beauftragt werden soll, bedeckt Rasen die gesamte Grabfläche. Auf Rasen-Reihengräbern können Verstorbene einzeln Sarg- oder Urnen-bestattet werden.

 

Urnen-Gemeinschaftsgräber

Alle Friedhöfe bieten unterschiedlich gestaltete Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen an. Diese pflegefreie Grabart wird manchmal auch „halb-anonym“ genannt, weil es immer eine Namensnennung auf Steinen oder Plaketten gibt, der Beisetzungsplatz aber nicht individuell gekennzeichnet wird.

Die geographische Lage der beigesetzten Urnen ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Für die Ablage von Blumen sind Plätze in der Nähe der Namensnennung vorgesehen. Die Friedhofsgärtnerei kümmert sich um die gärtnerische Pflege der Anlage und das regelmäßige Abräumen von verwelktem Blumenschmuck.

Die Belegung der Gemeinschaftsgräber erfolgt der Reihe nach. Es können keine Plätze für hinterbliebene Partner reserviert werden. Das Nutzungsrecht an einem Platz im Gemeinschaftsgrab ist nicht verlängerbar und endet mit dem Ablauf der Ruhefrist.

 

Baumgräber

Auf unseren Friedhöfen sind naturnah gestaltete Gräber unter Bäumen eine beliebte Alternative zu Waldbestattungen. Im Gegensatz zu Baumgräbern in Bestattungswäldern sind die Grabstätten auf den Friedhöfen bei jedem Wetter und auch bei eingeschränkter Beweglichkeit gut zu erreichen.

Die Infrastruktur der Friedhöfe verbindet die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit einem ausgebauten Wegenetz und sanitären Anlagen. Da die Baumgräber unter neu gepflanzten Bäumen liegen, sind je nach Lage nicht nur Urnen, sondern auch Sargbestattungen möglich. Wir verzichten auf in Baumrinde geschraubte Plastikschilder.

Stattdessen wird der Begräbnisplatz mit Natursteinen mit eingravierten Namen gekennzeichnet und es dürfen Blumen abgelegt werden. Neu gepflanzte Bäume bereichern die Friedhöfe und sichern den Baumbestand für die Zukunft.

 

Anonymes Urnenfeld

Aus verschiedenen Gründen wünschen Verstorbene oder deren Angehörige eine anonyme Beisetzung „unter dem grünen Rasen“. Meistens geht es darum, die Hinterbliebenen vor einer Grabpflegeverpflichtung zu bewahren.

Vor allem die ältere Generation kennt noch die wöchentlichen Gänge zu den Familiengräbern, damit diese zum Sonntag „ordentlich“ aussehen und „die Leute nur nicht reden“. Dazu das Problem, dass eventuell gar keine Angehörigen vor Ort leben oder vorhanden sind, die ein Grab pflegen könnten. Oder sie können nur gelegentlich das Grab aufsuchen. Dann lieber gar kein sichtbares Grab?

Seit es das Angebot der pflegefreien, aber dennoch schön gestalteten und bepflanzten Gemeinschaftsgräber auf allen Friedhöfen gibt, ist die Zahl der Anonymen Beisetzungen drastisch gesunken. Die Umstände, die ggf. dazu führen, dass ein Grab nicht regelmäßig besucht werden kann, bedeuten nicht automatisch, dass der Beisetzungsort für die Hinterbliebenen nicht wichtig ist.

Besonders in den ersten Jahren nach der Beisetzung ist das Bedürfnis den Begräbnisort aufzusuchen oft groß und die Trauerbewältigung erschwert, wenn ein Mensch scheinbar spurlos verschwunden ist. Die Nennung des Namens verweist auf ein gelebtes Leben, welches nach unserem christlichen Verständnis einmalig und wertvoll war, egal wie es verlaufen ist.

Daher empfehlen wir, es sich gründlich zu überlegen, ob es ein Anonymes Begräbnis sein muss und sich die entsprechenden Grabfelder auf dem Wunschfriedhof anzuschauen.