BESTATTUNGS-VORSORGE

grosseltern pexelsSie möchten sich vorsorglich um die Bestattung eines nahen Angehörigen kümmern oder Ihre eigene möglichst selbstbestimmt im voraus regeln?

Mit einem Gebührenanzahlungsvertrag können Sie die Grabart und Beisetzungsform bestimmen und Ihre Nachkommen von den Beisetzungsgebühren entlasten.

In einem Beratungsgespräch klären wir Ihre Wünsche und erläutern die Umsetzungsmöglichkeiten.
Nach den aktuell gültigen Gebührensätzen wird – je nach Grabart und Beisetzungsform - eine Gesamtsumme ermittelt.

Diesen Betrag zahlen Sie auf ein Konto des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg ein, der wiederum mit Ihrer Einzahlung ein eigenes Unter-Konto für Sie anlegt.

Im Falle Ihrer Beisetzung geht dann der Gebührenbescheid nicht an Ihre Angehörigen, sondern an den Kirchenkreis, der der Friedhofsverwaltung das Geld vom Unterkonto auszahlt.

Sollten Sie nach einiger Zeit andere Vorstellungen von Ihrer letzten Ruhestätte haben, kann der Gebührenanzahlungsvertrag nur gemeinsam mit Ihnen inhaltlich geändert oder auch gekündigt und wieder ausgezahlt werden.

Andere Personen oder Institutionen sind dazu nicht berechtigt. Ihre Einzahlung ist sicher vor dem Zugriff Dritter, da zur Bestattungsvorsorge eingezahlte Beträge rechtlich als sogenanntes „Schonvermögen“ gelten.

(Leerformular im Download)

 

GRABPFLEGE-VORSORGE

Sie legen Wert auf eine gärtnerisch gestaltete und gepflegte Grabanlage über Ihren Tod hinaus und möchten Ihre hinterbliebenen Angehörigen nicht mit der Pflege belasten?

Oder können Sie die Grabpflege nicht selbst bewerkstelligen, weil Sie nicht in der Nähe wohnen, möchten aber dennoch die Wertschätzung für Ihre verstorbenen Angehörigen mit einer schönen Bepflanzung zum Ausdruck bringen?

Auch für die regelmäßige Pflege und saisonal wechselnde Bepflanzung Ihrer Grabstätte können Sie mit einer Grabpflege-Stiftung vorsorgen. Wir beraten Sie ausführlich zu den Leistungsvarianten und ermitteln die Kosten anhand einer detaillierten Aufstellung.

Neben den jährlich wiederkehrenden Leistungen können auch Einzelleistungen wie Erstanlage der Grabstätte, Auffüllen des Grabes nach Sargbruch oder die Räumung zum Ende der Ruhefrist berücksichtigt werden.

Die Vertragslaufzeit einer Grabpflege-Stiftung kann die gesamte Ruhefrist abdecken oder auch für wenige Jahre abgeschlossen werden, z.B. wenn Sie die Pflege die ersten Jahre selbst übernommen haben, Sie sich gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage fühlen und die Grabpflege für die Restlaufzeit absichern möchten.

Der Stiftungsvertrag besteht aus einer Urkunde, die die Vertragsmodalitäten enthält, und einer detaillierten Kostenaufstellung. Die Gesamtsumme dieser Aufstellung zahlen als Stiftungskapital beim Kirchenkreis ein, der wiederum mit Ihrer Einzahlung ein eigenes Unter-Konto für Sie anlegt. Die jährlichen Grabpflege-Leistungen rechnet die Friedhofsverwaltung dann mit dem Kirchenkreis ab. Auf Wunsch erhalten Sie jährlich einen Kontoauszug über den aktuellen Stand Ihres Stiftungskapitals.

(Leerformular im Download)